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  • Verschiedene Gesetzestexte
  • Formulare und Handzettel
  • Das neue Waffengesetz

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    Verschiedene Gesetzestexte

    Sie möchten einen Gesetzestext nachlesen ? Sie hätten gerne ein Exemplar der Straßenverkehrsordnung ?
    Hier können Sie verschiedene Texte im PDF Format lesen/öffnen.
    Wir haften nicht für eventuelle Fehler oder kurzfristige Änderungen.

    Die Strassenverkehrsordnung 2004 (1 Mb)

    Schwere Übertretungen der 2. Kategorie

    Schwere Übertretungen der 3. Kategorie

    Schwere Übertretungen der 4. Kategorie

    Bussgeld für Geschwindigkeitsverstösse

    Das Führerscheingesetz (1,2 Mb)

    Die Zulassung (140 Kb)

    Die technischen Anforderungen für Fahrzeuge (900 Kb)
    Juni 2005

    Die neue Anschnallpflicht ab September 2006

    Diese Texte wurden uns zur Verfügung gestellt durch Herrn Klaus Willems der föderalen Polizei Eupen. Sollten Sie Fragen zu den Texten haben, so können Sie sich gerne an Herrn Willems wenden unter der Rufnummer : 087 / 59 62 12


    Formulare und Handzettel

    Wertgegenstandsverzeichnis (Safe your number's):

    Info's

    Erklärung

    Registrierungsformular

    Sonstiges:

    Desweiteren bieten wir Ihnen noch einige Formulare an die Sie bequem herunterladen können und bei Ihnen zuhause durchlesen oder ausfüllen können

    Auch sind diese verschiedenen Dokumente im PDF Format gespeichert.

    Antragsformular zur Überwachung im Falle von Abwesenheit

    Antwortformular bei Verkehrsübertretungen

    Einverständniserklärung zur Fahrradkodierung

    Hier finden Sie einige Merkblätter speziell zum Thema Strassenverkehr

    Pflichtausstattung fürs Fahrrad

    BEV - beschränkter Einbahnverkehr




    Das neue Waffengesetz

    Zusammenfassung der neuen Waffengesetzgebung

    Wichtiger Hinweis:

    Eine Besitzgenehmigung für eine Feuerwaffe wird nur dann ausgestellt, wenn der Antragsteller ein gesetzliches Motiv vorlegen kann und zwar:

    • die Jagd (für Inhaber einer Jagdlizenz)
    • das Sportschießen (für Mitglieder eines Schießclubs)
    • die Ausübung eines Risikoberufes
    • der Selbstschutz (nur für gewisse Personen)
    • das Anlegen einer Waffensammlung (für anerkannte Sammler)

    Sollte kein gesetzliches Motiv vorgelegt werden können, muss die Waffe entweder veräussert oder aber bei der örtlichen Polizei abgegeben werden.

    Benötigte Formulare :
    Es handelt sich hier um die Antragsformulare, die ein Waffenhalter oder –käufer zur Provinz schicken muss um eine Genehmigung zu beantragen.


    E-Mail        Polizeizone Weser-Göhl ,   2009©