Das neue Waffengesetz
Zusammenfassung der neuen Waffengesetzgebung
Wichtiger Hinweis:
Eine Besitzgenehmigung für eine Feuerwaffe wird nur dann
ausgestellt, wenn der Antragsteller ein gesetzliches Motiv vorlegen
kann und
zwar:
- die Jagd (für Inhaber einer Jagdlizenz)
- das Sportschießen (für Mitglieder eines Schießclubs)
- die Ausübung eines Risikoberufes
- der Selbstschutz (nur für gewisse Personen)
- das Anlegen einer Waffensammlung (für anerkannte Sammler)
Sollte kein gesetzliches Motiv vorgelegt werden können, muss
die Waffe entweder veräussert oder aber bei der örtlichen
Polizei abgegeben werden.
Benötigte Formulare :
Es handelt sich hier um die Antragsformulare, die ein Waffenhalter
oder –käufer
zur Provinz schicken muss um eine Genehmigung zu beantragen.
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