Notruf 101. Telefonnummer der lokalen Leitstelle (24h): 087/552580 

Willkommen

 

Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Polizeizone Weser-Göhl.

Die Polizeizone Weser-Göhl (Nr. 5292) ist eine Mehrgemeindezone und setzt sich aus den Gemeinden Eupen, Kelmis, Raeren und Lontzen zusammen. Sie zählt ungefähr 46.000 Einwohner und hat eine Fläche von ca. 225 km². Wir hoffen, Sie mit dieser Internetseite über wichtige Themen informieren zu können und möchten Sie bitten, uns Ihre Anregungen und Fragen zu übermitteln.

 

Wappen alle

 

Aktuelles

 

Einbrecher bedanken sich für all die lieben Urlaubsgrüßeeinbrecher

Der wohlverdiente Urlaub steht vor der Tür und natürlich möchte man dies auch seinen Freunden mitteilen. Schließlich soll ja jeder wissen, dass man während der nächsten Tage bzw. Wochen nicht zu erreichen ist und sich vom alltäglichen Stress erholt. So passiert es schnell, dass in den sozialen Medien Sätze wie beispielsweise „Ich bin dann mal weg“ oder Urlaubsbilder gepostet werden.

Umfrage Sicherheitsmonitor

Der Sicherheitsmonitor ist eine groß angelegte Umfrage in ganz Belgien über die Arbeit der Polizei, das Sicherheits- / Unsicherheitsgefühl und eventuelle Opfererfahrungen in Folge einer erlittenen Straftat (Viktimisierung).

Verschiedene Bürger unserer Polizeizone haben ebenfalls eine Einladung zu dieser Umfrage erhalten, mit der Bitte diese schriftlich oder via Internet auszufüllen.

Die Meinung zu dieser Materie ist uns wichtig, um unsere Polizeiarbeit noch weiter verbessern zu können!

Kennzeichen für Kleinkrafträder - Die Frist läuft am 11. Dezember 2017 ab

Die Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel weisen darauf hin, dass spätestens bis zum 11. Dezember 2017 alle Kleinkrafträder und alle vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge mit einem Kennzeichen versehen sein müssen, wenn sie sich auf der öffentlichen Straße befinden.

Dies betrifft die zwei- oder dreirädrigen Kleinkrafträder (u.a. Mopeds, Mofas oder Scooter) mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ oder 4 kw und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, sowie die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge (u.a. Quads), deren Leergewicht 350 kg nicht überschreitet und mit einer Nennleistung von maximal 6 kw und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.